Wir arbeiten nur zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen.

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Daxhammer, Betreiber des Onlineshops Dx-winshop erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Daxhammer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1

Die Angebote der Fa. Daxhammer sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen (oder fernschriftlichen) Bestätigung von der Fa. Daxhammer.

2.2

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3

Die Verkaufsangestellten der Fa. Daxhammer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

 

§ 3 Preise

3.1

Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Für Versandlieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland etwaig anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.

3.2

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa. Daxhammer. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3

Bei Sonderbestellungen von Waren, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zum aktuellen Sortiment der Fa. Daxhammer gehören und die der Fa. Daxhammer selbst bestellen muss, bzw. bei Waren, die nach Kundenspezifikationen (z.B. Waren mit Gravuren und Aufdrucken sowie Sonderanfertigungen) angefertigt werden, ist der Fa. Daxhammer berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

4.1

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Fa. Daxhammer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.  hat Daxhammer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Daxhammer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3

Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Daxhammer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Daxhammer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4.4

Sofern Daxhammer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Daxhammer.

4.5

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Daxhammer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

 

§ 5 Lieferbedingungen

5.1

Daxhammer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.

5.2

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Bad Mergentheim, bzw. bei nicht vorrätigen Artikel  einem Aussenlager. Der Mindestbestellwert für Versandlieferungen beträgt 20 EURO. Die Versandlieferung erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Bei Schulen, öffentlich-rechtlichen Personen, Vereinen und Unternehmern erfolgt die Versandlieferung gegen Rechnung. Regelungen über die Versand- und Verpackungskosten sowie gegebenenfalls Nachnahmekosten finden sich auf den Internet-Seiten von Daxhammer (www.DX-Winshop.de) sowie in der aktuellen Preisliste. Lieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland erfolgen nur gegen Vorkasse. Der Mindestbestellwert für Lieferungen in diese Länder beträgt 50 EURO.

5.3

Lieferungen erfolgen stets bis zur Bordsteinkante, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

§ 6 Montage

6.1

Daxhammer übernimmt keine Montage der verkauften Ware, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart. Hat Daxhammer die Montage übernommen, so gehört zu den Montageleistungen nicht das Verlegen elektrischer Leitungen. Daxhammer  ist berechtigt, zur Erbringung von Montageleistungen Dritte zu beauftragen.

6.2

Verzögert sich die Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so ist er verpflichtet Daxhammer den durch die Verzögerung entstehenden Schaden zu ersetzen und die sonstigen Kosten, die durch die Verzögerung ausgelöst werden, zu tragen.

 

§ 7 Gefahrübergang und Annahmeverzug

7.1

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Kaufsache auf ihn über. Handelt es sich um einen Versendungskauf, so haftet Daxhammer für Transportschäden nur unter nachfolgenden Bedingungen: Bei Übergabe der Kaufsache hat der Käufer die Verpackung auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und sich Beschädigungen und Verformungen der Verpackung von der den Transport ausführenden Person auf der Empfangsquittung bestätigen zu lassen. Weigert sich diese Person, die Bestätigung vorzunehmen, ist der Käufer berechtigt, die Annahme kostenfrei zu verweigern. Zeigt sich der Transportschaden erst beim Auspacken der Kaufsache, so hat der Käufer Daxhammer hiervon innerhalb von 8 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Die Verpackung ist vom Käufer in jedem Falle aufzubewahren.

7.2

Ist der Käufer dagegen Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald ihm die Kaufsache übergeben worden ist bzw., wenn es sich um einen Versendungskauf handelt, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Daxhammer verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7.3

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Daxhammer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises der Ware, mit deren Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. Daxhammer  ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

§ 8 Rechte des Käufers wegen Mängel

8.1

Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von Daxhammer erwarten kann, leistet Daxhammer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.2

Liegt ein offensichtlicher Mangel vor, so ist der Käufer verpflichtet, diesen Daxhammer innerhalb von 14 Tagen ab der Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die Absendung der Anzeige. Wird die Frist nicht gewahrt, sind Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

8.3

Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Käufer um ein Handelsgeschäft, so gelten §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die Rüge hat stets durch Einschreiben per Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muss Daxhammer offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Daxhammer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

8.4

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so trägt dieser die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.5

Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

8.6

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Daxhammer nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

8.7

Ansprüche wegen Mängel gegen Daxhammer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§ 9 Zahlung

9.1

Daxhammer liefert nur gegen Vorkasse.

9.2

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Daxhammer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

 

§ 10 Konstruktionsänderungen

Daxhammer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; Daxhammer ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§ 11 Haftung

11.1

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11.2

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Daxhammer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Daxhammer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

11.3

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Daxhammer entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.4

Soweit die Haftung von Daxhammer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Daxhammer.

 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

12.1

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Daxhammer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

12.2

Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Bad Mergentheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, dass der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer als Gerichtsstand ebenfalls Bad Mergentheim als vereinbart.

12.3

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13

Widerrufsbelehrung

13.1

Widerrufsrecht:

Handelt es sich bei Ihnen um einen Verbraucher und handelt es sich bei Ihrer Bestellung um einen Fernabsatzvertrag, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Widerruf bzw. die Sendung ist zu richten an:

·         Fa. Daxhammer
·         Helmut Daxhammer
·         Nonnengasse 3
·         97980 Bad Mergentheim
·          
·         E-Mailadresse: HDaxhammer@aol.com
·          
·         Unsere Ust-Id.Nr. DE 144 755 830
·         Steuernummer: 52003/04216
·          

 Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312d Abs. 4 BGB u.a. kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen (z.B. Waren mit Gravuren und Aufdrucken sowie Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht.

 

13.2

Widerrufsfolgen:

 

13.3

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EURO beträgt, haben allerdings Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

13.4

Üben Sie das Widerrufsrecht dadurch aus, dass Sie uns Ihre Widerrufserklärung in Textform zukommen lassen, bitten wir Sie, die Kaufsache nicht an uns zurückzusenden, sondern sie zur Abholung durch eine von uns zu beauftragende Person (Spedition, Kurierdienst, Post etc.) bereitzuhalten.

Ende der Widerrufsbelehrung